NATURGESCHICHTEN
UNSER WALD
Historie und Entwicklung
Ein Beitrag von Yvette Schäck
Blick vom Seelbacher Feld auf den Manchertskopf | Foto: Yvette Schäck
WALDENTWICKLUNG
DER WALD IN RHEINLAND-PFALZ
In Rheinland-Pfalz steht pro Einwohner mehr Wald zur Verfügung als im Bundesdurchschnitt. Pro Kopf entfallen rechnerisch 2.100 Quadratkilometer Wald. Rheinland-Pfalz ist mit 42,3 Prozent Waldanteil gemeinsam mit Hessen das waldreichste Bundesland. (Stand: 2015)
* Bundeswaldinventur | Quelle: Landesforsten RLP
WALDENTWICKLUNG
DER WALD IM WANDEL DER ZEIT
Der Wald hat im Laufe der Geschichte viele Wandlungen erfahren. Klimaveränderungen (Eiszeiten), Völkerwanderungen, Kriege und Naturkatastrophen haben die Ausdehnung des Waldes beeinflusst.
Vor 70 Millionen Jahren war der Wald sehr üppig und artenreich. Seine Besiedlung bewirkte zu Anfang nur kleine Veränderungen. Aufgrund von schwieriger Rodung und Angst vor Überfällen durch Raubtiere und feindliche Stämme, wurden die ersten festen Siedlungen mit Viehzucht und Ackerbau vor allem in offene Waldgebiete gebaut (Bronzezeit, 1700 v. Chr.).
Die Römer drängten, in den von ihnen besetzten Gebieten im westlichen Deutschland (2. Jahrhundert v. Chr. – 3. Jahrhundert nach Chr.), den Wald ein gutes Stück zurück. Platz wurde in der Nähe von Flüssen und Heerstraßen für das Anlegen von Städten, Gutshöfen, Äcker und Weiden benötigt.
Die Völkerwanderungen im 2. bis 5. Jahrhundert bewirkten eine Erholung des Waldes, die jedoch mit einer ersten Rodungsperiode in den Jahren 500-800 zu Ende ging. Eine zweite große Rodungsperiode war um 1100 bis 1300. Die Siedlungen drangen mehr in den Urwald ein und erschlossen ihn. Gegen Ende dieser Zeit war etwa die Verteilung von Feld und Wald erreicht, die heute noch im Wesentlichen das Bild der Landschaft bestimmt.
Im Mittelalter, zwischen den Jahren 1250 und 1650, konnte der Wald sich infolge von Pest, Hungersnöten, Krieg und Abwanderung der Bevölkerung regenerieren. Danach begann erneut eine Rodungsperiode.
Durch die Verminderung der Fläche waren Holzversorgung und Weidenutzung im Wald nicht mehr für alle gewährleistet. Außerdem erpressten Heerführer große Holzlieferungen zum Unterhalt der Soldaten und zu ihrer eigenen Bereicherung. Erste Rodungsverbote wurden gegen Mitte des 18. Jahrhunderts erlassen und die Nutzung des Waldes durch Holzverordnungen geregelt.
Durch die Übernutzung entstanden Blößen und Heideflächen. Die Aufforstung des Waldes begann man in unserem Raum vorwiegend mit Fichten und war in den letzten 100 Jahren besonders umfangreich.
ZUSTÄNDIGKEITEN
FORSTAMT ALTENKIRCHEN
Das Forstamt Altenkirchen erstreckt sich über die Südwesthälfte des Kreises AItenkirchen und umfasst mit einer Ausdehnung von 20 x 37 km das Gebiet der Verbandsgemeinden Altenkirchen, Flammersfeld, Hamm und Wissen. In diesem Gebiet werden zirka 10.700 Hektar Staats-, Körperschafts- (Kommunal- und Interessentenwald) und Privatwald vom Forstamt bewirtschaftet oder betreut.
ZU BEGINN DES 19. JAHRHUNDERTS
Aus Gemeinschaftswald wurde
Privat- und Interessentenwald
Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurden die von den Dorfbewohnern gemeinsam genutzten Allmendewaldungen (meist unbewegliches Gut wie Wege, Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung, etc.) als Gemeindewald angesehen und erst um 1870 durch Gerichtsentscheidungen den Interessentenschaften als Eigentum zugesprochen. Fast alle damals bestehenden Interessentenschaften des Forstamtes Altenkirchen wollten ihren Wald in Privateigentum der einzelnen Interessenten aufteilen.
Doch dieses Vorhaben wurde durch das Gesetz von 1881 unterbunden. Die Aufteilung kam nur in wenigen Interessentenschaften zur Durchführung. Bettgenhausen gehörte dazu, Seelbach dagegen nicht.
Dies erklärt warum „Kleinprivatwald“ (Bettgenhausen) und die historische Eigentumsform „Waldinteressenten“ (Seelbach) in der Ortsgemeinde gleichzeitig vertreten sind.
WALDINTERESSENTENSCHAFT
Die Frage nach der Rechtsform
1830 | Pater Chrysostomus Sandweger
Ausschnitt eines Wandgemäldes im Pfarrhof am Josefsberg (Österreich)
Archiv: Pfarrhof Josefsberg
Die Waldinteressentenschaft ist eine Form des Waldeigentums und zählt zum Körperschaftswald, obwohl diese Waldbesitzart mehr dem Privatrecht angehört. Das Landesforstgesetz von Rheinland-Pfalz zählt sie unter dem Begriff „Gemeinschaftswald“. Rechtlich darf sie nur gemeinsam bewirtschaftet werden und ist im Grundbuch verankert. Die Waldberechtigten bilden eine Bruchteilsgemeinschaft, in der der einzelne Anteilsinhaber nicht über einzelne Parzellen des Waldes eigenständig verfügen kann. Das ideelle Eigentum spricht jedem Anteilsinhaber Nutzungsrechte, insbesondere Brennholzrechte zu.
Die Eigentümerversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Waldvorsteher und einen Vorstand. Diese führen die laufenden Geschäfte. Ein Mitgliederwechsel findet nur statt, soweit es zur Veräußerung oder Vererbung von Miteigentumsanteilen kommt. Von diesem Wechsel der Mitglieder ist der Waldbestand der Interessentenschaft unabhängig.
Der gemeinsame Waldbesitz eines Dorfes wurde im 18. Jahrhundert ursprünglich nach Anzahl der Feuerstellen („Räuche“ = Häuser) von den Landesherren auf die Dorfbewohner aufgeteilt. So erhielten zum Beispiel in Seelbach 15 Feuerstellen 15 Anteile.
Quellenangaben
HABBEL, Werner: Chronik Forstamt Altenkirchen. Ein Beitrag zur Heimatgeschichte des Kreises Altenkirchen,
Landesforsten Rheinland-Pfalz, Münster 1990, S. 55-60, 85-86.
MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN: Landesforsten Rheinland-Pfalz
https://www.wald-rlp.de/de/start-landesforsten-rheinland-pfalz/
Abgerufen: 24. März 2015
WIKIPEDIA: Waldinteressentenschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Waldinteressentenschaft
Abgerufen: 20. März 2015
WIKIPEDIA: Allmende
https://de.wikipedia.org/wiki/Allmende
Abgerufen: 21. März 2015