Der Laternenring weist darauf hin, dass ein Fahrzeug bei Dunkelheit entsprechend zu beleuchten ist, wenn es dort am Fahrbahnrand hält. | Foto: Yvette Schäck

Der Laternenring weist darauf hin, dass ein Fahrzeug bei Dunkelheit entsprechend zu beleuchten ist, wenn es dort am Fahrbahnrand hält. | Foto: Yvette Schäck

Der Laternenring weist darauf hin, dass ein Fahrzeug bei Dunkelheit entsprechend zu beleuchten ist, wenn es dort am Fahrbahnrand hält. | Foto: Yvette Schäck

Der Laternenring weist darauf hin, dass ein Fahrzeug bei Dunkelheit entsprechend
zu beleuchten ist, wenn es dort am Fahrbahnrand hält. | Foto: Yvette Schäck

NACHTABSCHALTUNG DER STRAßENBELEUCHTUNG

Aus Energiespargründen wird in vielen Städten und Gemeinden die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet. Diese Klimaschutzmaßnahme wurde für Seelbach bereits vor einiger Zeit im Ortsgemeinderat diskutiert und beschlossen.

Bitte beachten Sie:
Ab sofort wird die Straßenbeleuchtung innerorts nachts zwischen 1 Uhr und 4.30 Uhr abgeschaltet.

Alle Straßenleuchten in der Ortsgemeinde wurden mit dem sogenannten Laternenring gekennzeichnet. Dieser rot-weiße Hinweisaufkleber (StVO Nr. 394) gehört nach dem Verkehrszeichenkatalog in Deutschland zur amtlichen Verkehrsbeschilderung und kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten.

Was bedeutet das für Sie?
Wer nachts auf der Straße parkt, muss sein Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar machen. Dies geschieht durch das Einschalten der Parkleuchten auf der dem Verkehr zugewandten Straßenseite.

BEITRÄGE NACH JAHREN

 

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